Wie erkenne ich, in welcher Zone ich mich befinde
Tafeln mit dem großen Staatswappen der Tschechishen Republik und mit der Bezeichnung der jeweiligen Kategorie des Schutzes und mit der Benennung.
NP, CHKO, NPR und NPP
Tafeln mit dem kleinen Staatswappen der Tschechishen Republik und mit der Bezeichnung der jeweiligen Kategorie des Schutzes und evtl. mit der Benennung.
PR und PP
NP – Nationalpark
CHKO – Landschaftsschutzgebiet
NPR – nationales Naturreservat
NPP – nationales Naturdenkmal
PR – Naturreservat
PP – Naturdenkmal
Verhaltensregeln
Für Fußwanderer
Ich darf mich auf dem ganzen Gebiet des Nationalparks auf markierten Wanderwegen (KČT– Klub der tschechischen Touristen) sowie außerhalb dieser Wege bewegen. Auf dem Gebiet der I. Zone des Naturschutzes darf ich nur markierte Wanderwege benutzen. Ich betrete nicht die maschinell präparierte Linie mit Langlaufspuren, mit Ausnahme der Orte, wo die Möglichkeit einer gleichzeitigen Nutzung von Fußwanderern und Ski-Langlaufläufern markiert ist.
Verkehr im Naturschutzgebiet
Ich darf mich auf dem ganzen Gebiet bewegen, davon ausgenommen sind: nationale Naturschutzgebiete, nationale Naturdenkmäler, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler. Hier gilt in der Regel die Ordnung wie in der 1. Zone des Nationalparks, wo ich mich nur auf markierten Wanderwegen bewegen darf.
Auf Skiern
Auf Skiern darf ich mich auf markierten Routen, den Runden für Langläufer in der Umgebung von Gemeinden, auf nicht beforsteten Gebieten auch außerhalb dieser Routen bewegen. Auf dem Gebiet der I. Zone des Naturschutzes darf ich nur die markierten touristischen Routen benutzen. In den Waldbeständen der II. und III. Zone darf ich nur die Waldwege nehmen.
Mit Schneeschuhen
Für die Bewegung mit Schneeschuhen gilt dasselbe wie für Wanderer.
Mit dem Fahrrad
Abseits der Straßen und der örtlichen Verkehrswege darf ich mit dem Fahrrad nur in bebauten Gebieten und auf markierten Radrouten fahren. (Liste s. Beilage der Verhaltensregeln Nr.2)
Mit einem Boot
Mit einem Boot befahrbar sind die Flüsse Vydra, Otava und Vltava mit Einschränkungen in den einzelnen Abschnitten. (s. Beilage der Verhaltensregeln Nr. 3. und 4.)
Mit einem Hund
Mein Lieblingstier habe ich unter ständiger Kontrolle, damit es nicht freilebende Tiere stört und nicht die maschinell präparierte Spur zerstört. Eine Ausnahme für das Betreten der Spur haben nur Assistenzhunde.
Auf dem Pferd
Ich darf auf touristisch markierten Reitrouten auf dem gesamten Gebiet des Nationalparks reiten. Ferner abseits dieser Routen und außerhalb des Gebiets der I. Zone des Naturschutzes, im Wald auf Waldwegen. Ich lenke mein Pferd nicht auf maschinell präparierte Ski-Spuren.
Zeltplätze
Ich will zelten und Feuer machen – das kann ich auf dem bebauten Gelände der Gemeinden und auf als Zeltplatz markierten Orten.
Notübernachtungsstellen
Übernachten kann ich auch an einer der Übernachtungsstätten, jedoch nur für eine Nacht (von 18:00 bis 9:00) und ohne Feuer zu machen. (Für weitere Informationen klicken Sie die Benennung oder das Bild an).
Begrenzung des Verkehrs
Auf Abschnitten von Wanderwegen für Fußwanderer, Langlaufläufer und Radfahrer, wo es störungsempfindliche Tiere gibt (s. Beilage der Verhaltensregeln Nr. 1), darf ich mich nur zu festgelegten Zeiten des Jahres bewegen.
Weitere Regeln
Beim Besuch des Gebiets störe ich die Tiere nicht, fange sie nicht und reiße keine Pflanzen heraus. In der II. und III. Zone darf ich Waldfrüchte sammeln (ich verwende jedoch nie einen Blaubeerkamm). Alle Verpackungen eines Vesperbrots und weitere Abfälle nehme ich mit, denn die Natur kann dies alles nicht brauchen.
Ganzer Wortlaut der Verhaltensregeln

Auto
Das Auto parke ich immer auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz.
An der gemeinsamen Grenze von Bayern und Österreich gibt es insgesamt 18 Grenzübergangsstellen.