Mit welchen dieser Verkehrsmittel kann ich die Radwege und Sonderwege des Nationalparks Šumava befahren?
Jedenfalls nicht mit allen, manche werden vom Gesetz als Kraftfahrzeuge angesehen.
Und nicht jedes Elektrofahrzeug darf die Radwege und Sonderwege des Nationalparks Šumava befahren, also Straßen, auf denen nur anhand einer Ausnahme vom Gesetz Nr. 114 über den Schutz der Natur und der Landschaft Kraftfahrzeugen die Fahrerlaubnis haben.
Die Problematik der Elektrofahrräder, bzw. der Fahrräder mit Hilfsmotoren, behandelt das Gesetz über den Verkehr auf Verkehrswegen.
Als Fahrrad, das die dafür ausgewiesenen Radstrecken und Radwege befahren darf, wird ein solches Fahrzeug angesehen, zu dessen Vorwärtsbewegung der Aufwand von menschlicher Kraft notwendig ist.
Gleichzeitig kann das Fahrrad mit einem Hilfs-Elektromotor ausgerüstet sein, der unter Anderem über folgende Parameter verfügt: Motorleistung bis zu 1 kW, Konstruktionsgeschwindigkeit max. 25 km/h.
- Es gilt jedoch, dass zur Fortbewegung eines Elektrofahrrads oder eines Elektrorollers menschliche Kraft notwendig ist, also ständiges Treten in die Fahrradpedale oder Roller-Schieben.
- Wenn also Elektrofahrräder oder Elektroroller, die zwar einige dieser technischen Parameter erfüllen, aber ohne Aufwand von menschlicher Kraft fahren können, auf einer dafür ausgewiesenen Radstrecke oder einem dafür ausgewiesenen Radweg fahren, dann sind solche Verkehrsmittel als Motorrad anzusehen und zwar mit allen Folgen.
Wir ersuchen alle Besucher des Nationalparks und des Landschaftsschutzgebiets, bei ihren Ausflügen die Vorschriften und Gesetze zu beachten und sich untereinander und gegenüber der Natur rücksichtsvoll zu verhalten.
Fotos unserer Natur
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